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Hinweis zu Ihrer Spende
Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig. Für bis zu 200 Euro gilt der Kontoauszug als Zuwendungsbescheinigung. Bei Spenden über 200 Euro erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung, die Sie mit Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Bitte teilen Sie uns hierfür ggf. Ihre Adresse mit. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.