Inhalt des Dokuments
Häufig gestellte Fragen
- Wie komme ich an einen Praktikumsplatz?
- Worauf muss ich bei der Praktikumsuche achten?
- In welchen Staaten werden Praktika gefördert?
- Wer kann sich bewerben?
- Gibt es Förderung für mehrere Praktika?
- Kann ich nach Studienende gefördert werden?
- Gibt es feste Antragsfristen?
- Welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Wie hoch ist das Stipendium?
- Wie groß sind meine Chancen auf ein Stipendium?
- Kann ich gleichzeitig Auslands-BAföG beziehen?
- Ist ein Antrag noch nach Praktikumstart möglich?
- Welchen Zweck hat die Versicherungserklärung?
- Wie sieht ein Motivationsschreiben aus?
- Dürfen die Formulare handschriftlich ausgefüllt werden?
- Gibt es zusätzliche Mittel für mitreisende Kinder?
- Wie gut müssen meine Sprachkenntnisse sein?
- Werden meine Reisekosten erstattet?
- Wie bereite ich mich auf das Arbeiten im Ausland vor?
- Wie finde ich eine Wohnung im Ausland?
Wie komme ich an einen Praktikumsplatz?
Die Wege zu einem Praktikumsplatz können vielfältig sein. Wir verfügen über eine Datenbank mit circa 750 Einträgen und können gerne gezielte Vorschläge machen.
Erfahrungsgemäß finden unsere Stipendiaten ihre Praktikumsplätze oft auch durch eigene Internetrecherche, private Kontakte oder über Kontakte des jeweiligen Lehrstuhls.
Auslandshandelskammern, ausländische Kultureinrichtungen sowie deutsche Firmen oder Organisationen mit internationalen Verbindungen können Ihnen weitere Adressen nennen.
Weitere Tipps und internationale Online-Praktikumsbörsen finden Sie hier.
Worauf muss ich bei der Praktikumsuche achten?
Grundsätzlich kann jede juristische Person (Unternehmen, Verein, NGO etc.) als aufnehmende Einrichtung (Arbeitgeber) fungieren. Nicht gefördert werden allerdings Praktika in
- europäischen Institutionen und Einrichtungen
- Einrichtungen oder Organisationen, die EU-Programme verwalten.
Bitte beachten Sie, dass eine Praktikumsvergütung häufig auch ein Indiz für die Qualität des Praktikums ist: "unbezahlt" ist oft gleichbedeutetend mit "unbetreut". Ausnahmen bestätigen die Regel, zum Beispiel in der Mode- und Design-Branche. Bemühen Sie sich in jedem Fall um eine finanzielle Unterstützung durch das Unternehmen oder entsprechende geldwerte Leistungen (z.B. Lunch-Vouchers, ÖPNV-Ticket, Unterkunft in Dienstwohnung).
Praktika sollten in einem neuen kulturellen und sprachlichen Umfeld stattfinden. Auch werden bei doppelter nicht-deutscher (oder doppelter) Staatsbürgerschaft Stipendienanträge für Praktika im (zweiten) Heimatland mit niedrigster Priorität eingestuft.
In welchen Staaten werden Praktika gefördert?
Zur aktuellen Liste aller im Erasmus+ Programm förderfähigen Länder.
Praktika im außereuropäischen Ausland können mit dem Programm PROMOS gefördert werden.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Studierende aller Studiengänge der folgenden Hochschulen:
- Technische Universität Berlin
- Universität der Künste Berlin
- Kunsthochschule Berlin-Weißensee
- SRH Hochschule Berlin
Grundsätzlich gibt es im Programm ERASMUS + auch für Graduierte die Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten, sofern
- der Antrag eingereicht wird, solange der Studierendenstatus noch besteht.
- das Kontingent des letzten Studienzyklus (z.B. Master-Studium) noch nicht ausgereizt ist.
ACHTUNG:
Leider können wir diese Option jedoch nicht anbieten, da das uns zur
Verfügung stehende Budget nicht ausreicht. Bitte bemühen Sie sich um
eine Praktikumgsvergütung, die Ihre Lebenshaltungskosten deckt.
Gibt es Förderung für mehrere Praktika?
Jede/r Studierende hat ein zwölfmonatiges ERASMUS+ Kontingent pro Studienphase (Bachelor/Master/Promotion) zur Verfügung. Dieses kann für Auslandsstudium und Auslandspraktikum in beliebiger Kombination genutzt werden. Es muss jedoch immer die Mindestaufenthaltsdauer gewährleistet sein, die für Praktika bei 60 Tagen liegt.
Für Diplom- und Staatsexamensstudiengänge steht ein individuelles Kontingent von 24 Monaten zu Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass trotz individuellem Kontingent kein Rechtsanspruch auf die Vergabe der Förderung besteht, wenn beispielsweise für das Hochschuljahr keine Mittel mehr zur Verfügung stehen.
Kann ich nach Studienende gefördert werden?
Grundsätzlich gibt es im Programm ERASMUS + auch für Graduierte unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten.
ACHTUNG: Leider können wir diese Option nicht anbieten, da das uns zur Verfügung stehende Budget nicht ausreicht. Bitte bemühen Sie sich um eine Praktikumgsvergütung, die Ihre Lebenshaltungskosten deckt.
Gibt es feste Antragsfristen?
Da Praktika nicht an bestimmte Fristen im akademischen Jahr gebunden sind, können Sie Ihre Antragsunterlagen jederzeit einreichen. Alle Unterlagen müssen spätestens 4 Wochen vor Beginn des Praktikums vollständig eingereicht werden.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an uns!
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Antragsformular
- Lebenslauf jeweils auf Deutsch und Englisch bzw. der Landes- oder Arbeitssprache
- Motivationsschreiben, jeweils auf Deutsch und Englisch bzw. der Landes- oder Arbeitssprache
- Kopie der Immatrikulationsbescheinigung(en)
- Learning Agreement for Traineeships
- Versicherungserklärung
- Nachweis über bisherige ERASMUS-Förderung
- Kopie des Ausweis bzw. Reisepasses
Wie hoch ist das Stipendium?
Einen Überblick über die Fördersätze nach Zielländern finden Sie hier.
Die Gesamtsumme wird in zwei Raten ausgezahlt: 70% zu Beginn des Praktikums, 30% nach Beendigung des Praktikums.
Wie groß sind meine Chancen auf ein Stipendium?
Die Stipendien werden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben.
Achtung: Liegen mehr Bewerbungen vor, als Fördermittel zur Verfügung stehen, werden bevorzugt diejenigen Anträge positiv beschieden, bei denen es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Außerdem behalten wir uns vor, auch die Höhe der Praktikumsvergütung als Kriterium zu berücksichtigen.
Praktika im Heimatland (return to home country) können theoretisch gefördert werden; entsprechende Anträge werden allerdings mit der geringsten Priorität eingestuft.
Wichtig sind in jedem Fall fristgerechte und vollständige Einreichung der Unterlagen, ein überzeugendes Motivationsschreiben sowie ein fachlich geeigneter Praktikumsplatz und die von dem bzw. der Praktikantenbeauftragten bestätigte akademische Anerkennung.
Bitte beachten Sie auch, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung im Programm ERASMUS+ besteht.
Kann ich gleichzeitig Auslands-BAföG beziehen?
Leistungsbezogene Mobilitätszuschüsse, also auch ERASMUS-Stipendien, bleiben bis 300 Euro auf das (Auslands-)BAföG anrechnungsfrei.
Das AuslandsBAföG wird übrigens nicht beim Studentenwerk der Heimathochschule beantragt, sondern bei speziellen Studentenwerken. Das Amt, das für die USA zuständig ist, befindet sich z.B. in Hamburg, das für Großbritannien in Hannover. Eine komplette Liste gibt es hier.
Ist ein Antrag noch nach Praktikumstart möglich?
Falls genügend Plätze vorhanden sind und die Mindestdauer für das Praktikum weiter erfüllt wird, ist bei Anträgen, die nach dem Praktikumsbeginn eingehen, eine Teilförderung für den Rest des Praktikums möglich.
Welchen Zweck hat die Versicherungserklärung?
Sie müssen nach den DAAD-Vertragsbestimmungen zur Vergabe eines Stipendiums einen hinreichenden Versicherungsschutz - dies gilt für Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung - während Ihres Auslandspraktikums vorweisen können.
Achtung: Viele gesetzliche Krankenkassen decken nur einen Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Wochen ab. Deshalb empfehlen wir den Abschluss einer günstigen Kombi-Versicherung, was für 32 €/pro Monat über den DAAD möglich ist. (Tarif 720/A). Weitere Informationen und das Versicherungsformular erhalten Sie hier.
Wie sieht ein Motivationsschreiben aus?
Das Motivationsschreiben sollte ungefähr eine Seite umfassen und sowohl inhaltlich als auch sprachlich überzeugen. Planen Sie deshalb ausreichend Zeit für diesen Text ein, denn er ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Bewerbung.
Folgende Leitfragen können Ihnen helfen:
- Warum wollen Sie ausgerechnet in diesem Land und in diesem Unternehmen ein Praktikum absolvieren?
- Warum haben Sie sich dieses Unternehmen ausgesucht?
- Wie passt der Auslandsaufenthalt in Ihr Studium bzw. zu Ihrem Studienschwerpunkt?
- Welche fachlichen Ziele möchten Sie mit Ihrem Praktikum erreichen?
- Inwiefern bringt dieses Praktikum Sie Ihren beruflichen Zielen näher?
- Was versprechen Sie sich persönlich von dem Aufenthalt im Ausland?
Bitte verfassen Sie das Schreiben auf Deutsch und Englisch (oder der Sprache des Gastlandes bzw. Arbeitssprache). Für unsere Unterlagen benötigen wir die unterschriebene Originalversion.
Dürfen die Formulare handschriftlich ausgefüllt werden?
Alle Unterlagen sind ausschließlich digital auszufüllen. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass auch das Learning Agreement nicht handschriftlich ausgefüllt wird.
Gibt es zusätzliche Mittel für mitreisende Kinder?
Mit dem Übergang von ERASMUS zu ERASMUS+ wurde diese Möglichkeit der Sonderförderung für den Bereich Auslandspraktika abgeschafft.
Wie gut müssen meine Sprachkenntnisse sein?
Alle Geförderten müssen zwei Online-Sprachtest im EU-Tool OLS ablegen:
- ein Test VOR dem Praktikum
- ein Test NACH dem Praktikum
Das Ergebnis des Tests hat momentan keinen Einfluss auf die Förderfähigkeit Ihres Praktikums, jedoch sollte es ungefähr dem Niveau entsprechen, das im Learning Agreement festgehalten wurde. Gegebenenfalls ist es erforderlich, einen Online-Sprachkurs zu absolvieren.
Weitere Informationen zu den neuen Sprachkursen gibt es hier.
Werden meine Reisekosten erstattet?
Im ERASMUS-Programm werden Reisekosten nicht extra erstattet. Kopien der Reisebelege sind jedoch mit dem Schlussbericht des Praktikums einzureichen.
Wie bereite ich mich auf das Arbeiten im Ausland vor?
Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Praktikanten die Kulturunterschiede in Alltag und Berufsleben unterschätzen. Bitte bedenken Sie, dass auch in scheinbar so nahen Kulturen wie etwa Frankreich, Spanien oder Großbritannien andere Regeln und Gewohnheiten im Arbeitsleben, beim Wohnen und im gegenseitigen Umgang zu beachten sind, an die man sich erst gewöhnen muss. Unser Vorbereitungsseminar für Auslandspraktika wird von einer erfahrenen Trainerin durchgeführt. Das kostenlose Tagestraining findet jedes Semester statt und dauert einen Tag. Da die Plätze begrenzt sind, bitten wir um rechtzeitige Anmeldung.
Wie finde ich eine Wohnung im Ausland?
Wir werten regelmäßig die entsprechenden Hinweise in den Abschlussberichten der ERASMUS-Praktikanten aus und sammeln Online-Angebote nach Ländern sortiert in einer Linkliste zur Wohnungssuche.
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